Text.BP035.a1v/TranslationDE
Seine Königliche Majestät hat zugelassen, erlaubt und gestattet, dass Meister Peeter Volck Holst, Chirurg, dieses vorliegende Buch mit dem Titel Die große Chirurgie usw. (nach eingehender Überprüfung und Genehmigung, die ergeben hat, dass es nichts Schädliches enthält) drucken, verkaufen und verbreiten darf, wo immer es ihm beliebt. Ferner hat dieselbe Königliche Majestät verfügt und untersagt, dass alle anderen Drucker und Buchhändler das genannte Buch in den kommenden vier Jahren nicht nachdrucken dürfen, bei Strafe der Beschlagnahme aller nachgedruckten Exemplare und darüber hinaus zur Zahlung von zwanzig Karolusgulden an den besagten Meister Peeter, den Bittsteller, für jeden, der dagegen verstoßen sollte. Gegeben in der Stadt Brüssel am 8. Juni 1555. Unterzeichnet: Facuwez.