Johannes Hartmann; Heinrich Dauber to NN; , Vertrag1607, September 10
Author: | Johannes Hartmann; Heinrich Dauber | |
Recipient: | NN | |
Date: | 1607, September 10 | |
Place: | Marburg |
|
Pages: | 2 | |
Language: | German |
Editor: | Edited by Julian Paulus |
Source: | Kassel, University Library, 2° Ms. chem. 19[1, f. 98-99 (olim 90-91) |
Quote as: | https://www.theatrum-paracelsicum.com/index.php?curid=7538 |
Regest (ChatGPT-4o)
Dr. Johannes Hartmann und Henrich Dauber erklären, dass sie sich bereits seit längerer Zeit intensiv mit der Erforschung der Medicina Universalis (Allheilmittel) beschäftigen und durch Gottes Hilfe und Segen im Werk Fortschritte erzielt haben. Sie zeigen sich zuversichtlich, durch weiteren Fleiß ein erfolgreiches Ergebnis zu erreichen.
Beide Parteien verpflichten sich feierlich, das begonnene Werk gemeinsam mit beständigem Einsatz fortzuführen und abzuschließen. Sie versprechen einander, alle während der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich und ohne Zurückhaltung zu teilen.
Dr. Hartmann übernimmt die Herstellung der notwendigen Materialien: 40 Lot Quecksilber (Mercurius) und 4 Lot vorbereiteten Goldes (praeparatus Sol). Er verpflichtet sich, die Hälfte dieser Materialien für seinen eigenen Einsatz zu verwenden und die andere Hälfte Henrich Dauber für dessen Einsatz zur Verfügung zu stellen. Sollte Hartmanns Einsatz erfolgreich sein und die Medicina Universalis bzw. der Lapis Philosophicus hergestellt werden, verpflichtet sich Hartmann, die Hälfte des hergestellten Steins vor dessen Vermehrung an Dauber oder dessen Erben zu übergeben. Im Gegenzug verspricht Dauber, im Erfolgsfall seines Einsatzes ebenfalls die Hälfte der gewonnenen Tinktur an Hartmann oder dessen Erben abzugeben.
Falls der erste Einsatz scheitern sollte und ein neuer Einsatz erforderlich wird, soll auch von diesem die Hälfte des erzielten Ergebnisses an die jeweils andere Partei übergeben werden.
Der Vertrag wurde von beiden Parteien in Marburg schriftlich festgehalten, eigenhändig unterzeichnet und gesiegelt.
Edition
[f. 98r] Nach dem Wir vndenbenantte nun ein gutte Zeitt hero in investigatione Medicinae Universalis vnns bemühet vnndt versucht haben, vnndt durch gottes sondere verleihung genadt vnndt segen in dem Werck so weutt kommen sein, das Wir vermittelst gottlicher hülff nicht zweifflen, durch fernern vnsern angewantten fleiß zu einem glücklichen endt hiermit zukommen. Alß haben Wir vnns miteinander verglichen, vnndt bey vnsern Ehren, treuen vnd glauben einander zugesagt vnndt versprochen, dz wir das angefangene Werck, so vil vnns Jmmer möglich sein wirdt contunuatis laboribus forttsetzen vnnd zu ende fhüren, vnndt was ein ieder hirin inter laborandum erfharen wirdt, dem andern treulich vnndt ohne einigk verzug offenbaren vnndt communiciren wollen.
Vnndt dieweil Jch D. Johann Harttman mit einem laboratorio beßer als er Henrich Dauber ietziger Zeitt versehen, so versprech Jch auch hiermitt, das Jch die materiam, welche zu zwegen(?) einsetzen von nöthen ist, alß Nemblich virtzig locht Mercurij vnd vier locht praeparati Solis zurichten vnd verferttigen, vnd hievon den halben theil vor mich einsetzen, vndt den andern halben theil Jhm M[agister] Daubern zu seinem einsatz liffern will.
wan das Mein Harttmanß einsatz mir glüklich gerathen vnd hierauff Universalis Medicina oder Lapis Philosophicus bereuttett sein wirdt etc.(?) Jch alß dan den halben theil solches bereutteten Lapidis ante multiplicationem Jhme M[agister] Daubern oder seinen Nechsten Erben getreulich zustellen will. Dargegen verspreche Jch Henrich Dauber mich hinwiderumb, da mir obgemeltter [f. 98v] Mein einsatz glücklich gerathen wirdt, das alsdan auch Jch obgedachtem D[octori] Hartmanno oder seinen Nechsten Erben den halben theil solcher Tinctur zukommen laßen will.
Vnndt Jm fall ettwan der erste einsatz müßrathen vnd ein ander einsatz eingestallet würde, so soll die helfft deßelbigen gerachenen einsatzs der andern Pertt gefolgett vnd zugestellet werden. Alles getreulich, Ehrlich vnd auffrichtig.
Jn vhrkundt haben wir beyde Contrahenten diesen Contract mit einander auffgericht, vnd denselbigen mit vnsern handen vnderschriben vnd gesiglett. Geschehen zu Marpurgen den 10.ten Septembris Anno 1607.
J[ohannes] Hartmann D[octor].
Henrich Dauber.
German Translation (ChatGPT-4o)
Nachdem wir, die Unterzeichneten, uns nun schon eine geraume Zeit mit der Untersuchung der Medicina Universalis (Universalmittel) beschäftigt und durch Gottes besondere Verleihung, Gnade und Segen in diesem Werk so weit fortgeschritten sind, dass wir mit göttlicher Hilfe nicht daran zweifeln, durch unseren weiteren Fleiß zu einem glücklichen Ende zu gelangen, haben wir uns miteinander geeinigt und uns auf Ehre, Treue und Glauben gegenseitig zugesagt und versprochen, dass wir das begonnene Werk, so gut es uns möglich sein wird, mit unermüdlicher Arbeit fortsetzen und zu Ende führen werden, und dass wir einander alles, was jeder von uns während der Arbeit erfahren wird, treu und ohne jegliche Verzögerung offenbaren und mitteilen wollen.
Und da ich, Dr. Johann Hartmann, derzeit über ein besser ausgestattetes Labor verfüge als Magister Henrich Dauber, verspreche ich hiermit, die Materialien, die für den Einsatz notwendig sind, nämlich vierzig Lot Quecksilber (Mercurius) und vier Lot vorbereitetes Gold (praeparatus Sol), herzustellen und bereitzustellen. Von diesen werde ich die Hälfte für meinen eigenen Einsatz verwenden und die andere Hälfte Magister Dauber für seinen Einsatz liefern.
Sollte mein Einsatz erfolgreich sein und dadurch die Medicina Universalis oder der Lapis Philosophicus (Philosophenstein) hergestellt werden, werde ich die Hälfte des hergestellten Steins vor dessen Vermehrung Magister Dauber oder seinen nächsten Erben treu übergeben. Im Gegenzug verspreche ich, Henrich Dauber, dass ich, sollte mein Einsatz erfolgreich sein, ebenfalls die Hälfte der gewonnenen Tinktur Dr. Hartmann oder seinen nächsten Erben zukommen lassen werde.
Falls der erste Einsatz fehlschlagen sollte und ein neuer Einsatz erforderlich wird, soll auch von diesem die Hälfte des erzielten Ergebnisses der anderen Partei übergeben werden. All dies soll treu, ehrlich und aufrichtig geschehen.
Zum Beweis haben wir, die beiden Vertragspartner, diesen Vertrag miteinander aufgesetzt, ihn eigenhändig unterzeichnet und gesiegelt. Geschehen zu Marburg am 10. September des Jahres 1607.
Johannes Hartmann, Doctor
Henrich Dauber
English Translation (ChatGPT-4o)
After we, the undersigned, have for a considerable time been engaged in the investigation of the Medicina Universalis (Universal Medicine) and, through God's special grace, favor, and blessing, have progressed in this work to such an extent that we do not doubt, with God's help and our continued diligent efforts, we shall bring it to a successful conclusion, we have come to an agreement and solemnly pledged on our honor, loyalty, and faith to continue the initiated work with sustained labor to its completion. Furthermore, whatever each of us discovers during the course of this work, we shall faithfully and without delay disclose and communicate to the other.
And since I, Dr. Johann Hartmann, am better equipped with a laboratory than Magister Henrich Dauber at present, I hereby promise to prepare and produce the necessary materials for the work, namely forty lots of mercury (Mercurius) and four lots of prepared gold (praeparatus Sol). I will use half of these materials for my own work and deliver the other half to Magister Dauber for his work.
Should my attempt succeed and thereby the Medicina Universalis or Lapis Philosophicus (Philosopher’s Stone) be prepared, I will faithfully provide half of the prepared stone, prior to multiplication, to Magister Dauber or his immediate heirs. Conversely, I, Henrich Dauber, promise that if my own attempt succeeds, I will deliver half of the resulting tincture to Dr. Hartmann or his immediate heirs.
Should the first attempt fail and a second attempt be required, half of the result from this subsequent effort shall also be provided to the other party. All commitments will be fulfilled faithfully, honestly, and sincerely.
In witness whereof, we both, the contracting parties, have drawn up this contract, signed it with our own hands, and sealed it. Done at Marburg on the 10th of September in the year 1607.
Johannes Hartmann, Doctor
Henrich Dauber