KassUB 2chem19.1 181

From Theatrum Paracelsicum
Author: Heinrich Dauber
Recipient: Johannes Hartmann
Date: 1615 December 12
Place: Herborn
Pages: 3
Language: German
Editor: Edited by Julian Paulus
Source: Kassel, UB, 2° Ms. chem. 19[1, f. 181—182 (alt f. 172)
Quote as: https://www.theatrum-paracelsicum.com/index.php?curid=359
Names: Friedrich Dauber; Moritz Landgraf von Hessen-Kassel; Pontanus; Lichtenaber
Places: Marburg; Rauschenberg; Kassel; Frankfurt am Main; Amberg


[f. 181r] Mainen grus vndt bereitwillige dienste jederzeit zuvor, ehrnvester vndt hochgelarter herr doctor. Gunstiger vndt vertrauter freundt,

Des herren schreiben den 9. huius zu Marpurgk datirt, hab ich von meinem sohn Friderichen empfangen, vndt den jnhallt mit verwunderung verstanden. Vndt wehre es zwar eines guten newen rocks werth, daß ihr diesen ewren sinn vnd vorhaben mir eher geoffenbaret vndt hirmit nit solang geschwiegen hettet. Dann ich neulicher zeit zum Rauschenbergk meinen gn[edigen] f[ürst] vndt herrn, landgraff Moritzen von vnserm werck relation gethan, inmaßen ich vor dreyen jaren, als ich bey j[hrer] f[ürstlich] g[naden] zu Cassell war, mich hierzu, wie ihr wisset, mit hand vndt siegel obligiret vndt verpflichtet hab, meine chymica secreta j[hrer] f[ürstlich] g[naden] jderzeit zu communiciren, als hab ich nicht vnderlassen können noch söllen dieses j[hrer] f[ürstlich] g[naden] zuvermelden, hab ich anders ein ehrlicher mann sein, vndt ein gut gewissen fur Gott behallten wöllen. Nun aber durch ewer itziges vorbringen vndt einwurff bey j[hrer] f[ürstlich] g[naden] in schimpff vndt spott gesetzt werden sollt.

Vast ein jar ist es, daß ihr vnser werckh habt aufgehallten mit vorwendung daß ihr zur coagulation vndt perfection vnsers mercurialischen wassers ihn das mineralische feuer, welches Pontanus beschreibt, nicht gelangen möchten. Dieses feuers wissenschafft aber hab Lichtenaber, wilcher auch zugesagt hab, solches euch gewißlich zu communiciren, auch dessen athanor selbst zufertigen vndt euch zuzuschicken.

Dieser verzug weret noch, vndt ob wohl Lichtenaber wider ins landt kommen, vndt ich so fleissig vmb bericht anhallte, so kann ich doch nichts erlangen, daß ihr entweder selbst zu ihm zuheb, oder mich verstendiget, was die eigene botten, da von ihr geschrieben, vor antwort von ihm gebracht haben, daher ich mir leichtlich die rachnung machen mag, daß ich hirmit so lang werde vmbgefuhret werden, biß Lichtenaber wider aus dem landt kommen, vndt mir als dan geantworttet werde, Lichtenäber hab es noch nicht offenbaret. Mein getrewer rhat ist, der herr schreibe mir runde, ob er dieses falls des herrn Lichtenabers mechtig sey oder nicht. Dann da diß vngewiß wehre, so köntte man bei zeitten andere vnfehlbare mittel an die hand nemmen, die weil er noch in der nehe vndt im landt ist.

[f. 181v] Damit ich aber dieses mineralischen feuers des herrn Lichtenabers nicht achten, vndt also deßwegen an euch ferner nicht schreiben möchte, so werfft ihr nun den karen gantz vmb mit vorwendung, daß wir vnsers subjecti, darin wir laboriren, noch vngewiß seien, allein darumb, daß ein ander, welchen ihr doch nicht meldet, euch solches gesagt hab. Jst dan euch vergessen, daß ihr zumir gesagt, daß vor zweien jaren in der Franckfurtter meß einer aus der Fraternitet zu euch auf den Roßmarck kommen, von dem negotio lapidis mit euch conferirt, vndt euch endtlich diese vnsere mineram gezeigt hab, wilche das ware subjectum artis sey. So wirdt euch auch noch ingedenck sein, was euer vertrauter freundt aus Amberg vor ein secretum vom waldschnee euch communicirt hat, wilches sich auch also befunden. So werdet ihr auch nicht negiren können, daß ihr mit vnserm subjecto in der handarbeit, biß zu dem mineralischen wasser gelangt vndt kommen seidt, wie eure eigne wort vndt breiffe lauten. Addo, quod ad quosdam praecellentes viros scripseris, te vidisse Dianam nudam. Tua manus nota est, quam non negabis. Warumb last ihr euch dann von diesem oder jenem, wer der auch sein mag, itz abwendig machen, euch zu baraden, wie Bernhardo von dem Barbaro geschahe, wir laboriren nicht in debita materia, womit wollet ihrs beweisen, daß vnser subjectum falsch sey, soll ich mich darumb ins weite leehre feldt weisen lassen, dieweil ein vegenautter kompt, vndt auch dieses vndt jenes beraden will. Jst dieser vngenantte ein wahrer philosophus vndt euch bekandt vndt derwegen vertraut, warumb meldet ihr mir pro data nostra fide denselbigen nicht, damit wir also zum bessern grundt kommen? So lang solches nicht geschicht, so könt ihr nicht beweißen, daß vnser subjectum irrig sey aus allen den signis wilche wir an vnserm subjecto bißdaher in der that vndt warheit befunden haben. Derwegen ihr, crafft vnsers contracts, wilcher medio juramento zwischen vns aufgericht ist, nicht vnderlassen werdet, mit vnserm werck getreulich fort zu fahren. Sagt ihr dann, vnser mineralisch wasser lasst sich durch das gemeine feuer nicht coaguliren, so seyet daran, daß [f. 182r] herr Lichtenäber euch seine zusage hallte. Wann ihr dann ein solch feuer habt, vndt vnser mineralisch wasser sich dardurch nicht will coaguliren lassen, so möcht ihr als dann sagen, vnser subjectum sey irrig. Dieweil dan an diesem feuer soviel gelegen ist, ihr aber gleichwohl zu Lichtenäber nicht selbst ziehet, solches von ihm seiner zusag nach zuwagen zu bringen, da er doch itz im landt vndt in der nähe ist, so habt ihr leichtlich zu ermessen, was meine gedancken seyen. Hierbei las ichs bleiben, vndt erinnere vns abermahls vnserer hohen verpflichtung die Gott weis vndt bey ihm nicht tunckell sein wirde.

Thue hiermit e[uer] e[hrenfest] sampt dero gantzen haus in den schutz vndt schirm des allmechtigen befelen.

Datum zu Herborn den .12. <decem>br. ao. 1615.

Des herren dinstwilliger vndt vertautter freundt

Henrich Dauber

[f. 182v] Copey eines briffs an D[octor] Johann Hartman den 12. <decem>br. ao. 1615.