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| WikiData=Q1634786$Maximilian von Pappenheim
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| Crollius1998=199-200$<i>Pappenheim, Maximilian Marschall zu</i>, Landgraf von Stühlingen (1580–1639): Zunächst in Heidelberg (Immatrikulation am 23. November 1591), dann in Tübingen bzw. Bebenhausen wurde P. von Croll als Hauslehrer betreut. Zugleich wirkte Croll, zeitweise zusammen mit P., in der Sache des Vaters Konrad von P. (1534–1603), der seit 1591 auf Befehl des Kaisers vom württembergischen Herzog Ludwig – wohl in einer Art Hausarrest – gefangengesetzt war. Die komplizierte Affäre wurde von Barbara Stadler wie folgt dargestellt (1991, S. 30 f.): „Conrad zu Pappenheim, der Vater Maximilians und Begründer der stühlingischen Linie, hatte Kaiser Maximilian II. als Kommandant der Trabantenleibgarde gedient. Der Marschall veranlasste den Herrscher, dass dieser, nicht zuletzt wegen der wachsenden Aufwendungen für das Erbamt, ihm und allen Brüdern und Vettern zu Pappenheim am 23. Oktober 1572 die Expektanz auf die sogenannten lupfischen Reichslehen gab. Dieser lehenbare Teil der Erbschaft der letzten Grafen von Lupfen umfasste hauptsächlich die Landgrafschaft Stühlingen bei Schaffhausen und die Herrschaft Höwen mit der Stadt Engen. Nicht nur, dass einer der lupfischen Allodial-Erben, Karl Graf von Hohenzollern-Sigmaringen, sich vernehmlich über die Verleihung empörte, auch den Kaiserhof reute das Versprechen bald. Bezeichnend für das Denken der damaligen Zeit war das Argument, Stühlingen und Höwen seien solch ansehnliche Stücke, dass auch ein wohlverdienter Reichsfürst damit zufrieden sein könne. Nicht nur der Stand, auch das evangelische Bekenntnis der Erbmarschälle erregte Anstoss. Nur mit dem Versprechen, die lupfischen Untertanen beim Katholizismus zu lassen, und mit dem Übernehmen schwerer finanzieller Verpflichtungen kam Conrad zum Ziel. </br> Die Belehnung von 1583 musste noch die Immission folgen, doch die an den Lehen ebenfalls interessierten Eigentumserben, mit Hohenzollern an der Spitze, gedachten den Akt zu verhindern. Und Conrad handelte wenig diplomatisch. Dass er trotz seiner Zusagen begann, die Priester zu entfernen, brachte den Bischof von Konstanz gegen ihn auf, und dass der neue Landgraf nicht Lutheraner, sondern helvetischer Konfession war, verfehlte nicht seinen negativen Eindruck beim Herzog von Württemberg. Das Mass war voll, als Conrad strittige Stücke, die unter kaiserlichem Sequester waren, am 1. August 1590 besetzte. Rudolf II. fasste dies als Felonie auf. Im Laufe des März 1591 wurde Conrad mitsamt seiner Familie von dem dazu beauftragten Herzog Ludwig von Württemberg gefangengesetzt. Der Erbmarschall starb in Haft auf Burg Tübingen am 9. August 1603. </br> Der Sohn, Maximilian, hatte ein günstigeres Schicksal. Im Jahre 1605 konnte er vom Kaiser die lupfischen Reichslehen empfangen. Unter grossen Geldopfern gelang es ersterem, auch den allodialen Teil der lupfischen Besitzungen zu erwerben, und am 20. Januar 1608 erhielt der Erbmarschall von Kaiser Rudolf formell den Titel eines Landgrafen von Stühlingen.“ </br> Zur Familie siehe Schwennicke (1981), Tafel 57. – In diesem Zusammenhang verdient ein Gedicht des pfälzischen Poeten Paul (Schede) Melissus (1539–1602) Beachtung, dessen Kontakte mit Croll auch anderweitig (Begleitgedicht zur <i>Basilica chymica</i>, 1609; siehe Croll, ed. Kühlmann/Telle, 1996, S. 56–59; ferner hier zu * M. Crusius) bezeugt sind. Das Gedicht, in dem sich Melissus an die persönliche Bekanntschaft mit dem älteren P. am Prager Kaiserhof erinnert und das offenbar von juristischen Papieren begleitet war, ist abgedruckt in: <i>Melissi Meletematum Piorum Libri VIII</i>, Frankfurt/M.: Hieronymus Commelinus 1595, S. 202 f.: [...]
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Maximilian von Pappenheim



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